Die Substanz ist da. Der Außenbereich macht es kompliziert.
Erlöse schwanken, Auflagen nehmen zu, und einen Betrieb allein aus der Erzeugung zu tragen wird schwieriger. Diversifizierung ist für viele deshalb keine Idee mehr, sondern eine Notwendigkeit. Gleichzeitig steht auf fast jedem Hof Substanz, die nicht mehr gebraucht wird: eine Scheune ohne Funktion, ein Stall, der leer steht, Flächen im unmittelbaren Hofumfeld.
Dazu kommen Fragen, die sich nicht aufschieben lassen: Wo wohnt die nächste Generation, wo das Altenteil, wo Saison- und Festangestellte. Und über allem steht eine Einschränkung, die es sonst nirgends gibt. Der Außenbereich ist grundsätzlich von Bebauung freizuhalten. Was hier möglich ist, geht nur über bestimmte Tatbestände — und genau daran scheitern die meisten Vorhaben, bevor sie beginnen.
Hofnachfolge vorbereiten
Ein zweites Standbein macht einen Betrieb übergabefähiger, weil es Erlöse unabhängig von der Erzeugung schafft.
Diversifizierung durch Tourismus
Vom einzelnen Gästehaus bis zum kleinen Hofquartier mit Gemeinschaftsflächen.
Urlaub auf dem Bauernhof
Beherbergung als Ergänzung zum Betrieb, mit einer Nachfrage, die unabhängig von Erzeugerpreisen ist.
Unterkünfte für Saison- & Festangestellte
Personal zu finden ist schwer genug. Wohnraum am Betrieb ist ein Argument, das im Bewerbungsgespräch zählt.
Betriebsleiter- & Altenteilerwohnen
Wohnraum für die Generation, die übergibt, und für die, die übernimmt — auf dem Hof statt im Nachbarort.
Umnutzung vorhandener Bausubstanz
Eine Scheune oder ein Stall, der seine Funktion verloren hat, ist baurechtlich oft der leichtere Weg als eine neue Einheit auf der Wiese.
Was geht, entscheidet sich am Baurecht, nicht am Wunsch. Deshalb steht bei uns die Prüfung am Anfang und nicht das Konzept.
Was sich auf Ihren Flächen tatsächlich umsetzen lässt
PLANUNG & KLÄRUNG
Die Fragen, die vor der ersten Zeichnung geklärt sein müssen
Was sich auf Ihren Flächen tatsächlich umsetzen lässt
Baurecht im Außenbereich
Der Außenbereich nach §35 BauGB ist grundsätzlich von Bebauung freizuhalten. Zulässig ist nur, was unter einen bestimmten Tatbestand fällt. Diese Prüfung steht am Anfang, weil sie über alles Weitere entscheidet.
Privilegierung
Ob ein Vorhaben dem Betrieb dient und damit privilegiert ist, hängt an Betriebsgröße, Betriebsform und am konkreten Zweck der Einheiten. Das ist keine Formsache, sondern eine Einzelfallbewertung.
Umnutzungstatbestände
Für vorhandene Bausubstanz gelten andere Regeln als für Neubau. Alter, bisherige Nutzung und Zustand des Gebäudes spielen dabei eine Rolle.
Rückbauverpflichtung
Viele Genehmigungen im Außenbereich sind mit der Auflage verbunden, bei Wegfall der Nutzung zurückzubauen. Das gehört in die Kalkulation, nicht in die Fußnote.
Erschließung
Wasser, Abwasser, Strom und Zufahrt sind im Außenbereich häufig der größte Kostenblock und werden regelmäßig unterschätzt.
Konzept & Rentabilität
Einheitenzahl, Anordnung und Nutzungsart bestimmen den Ertrag direkter als der Einkaufspreis der Häuser.
Steuerliche Abgrenzung
Ab wann eine Nutzung gewerblich wird und was das für den Betrieb bedeutet, klärt Ihr Steuerberater. Wir sagen Ihnen früh, welche Angaben er dafür braucht.
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vilcomo arbeitet deutschlandweit, kennt die Unterschiede zwischen den Landesbauordnungen und ist im BauGB zu Hause. Was auf Ihrer konkreten Fläche gilt, bleibt eine von vilcomo durchgeführte Einzelfallprüfung.
Nicht jede Fläche trägt ein Quartier. Aber fast jede trägt mehr, als ihr aktueller Zuschnitt vermuten lässt.

Planung
Landwirtschaftlicher Betrieb
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Tourismus
Der Scheunenhof
Niedersachsen
8+ Einheiten
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12704
m²
Erweiterung eines landwirtschaftlichen Betriebs um touristische Angebote
