Gute Lagen, wenig Perspektive. Und ein Verkauf ist meist keine Option.
Sinkende Mitgliederzahlen treffen auf einen Gebäudebestand, der unterhalten werden muss. Gemeindehäuser, Pfarrhäuser und Nebenflächen binden Mittel, ohne Erträge zu erwirtschaften. Gleichzeitig liegen viele kirchliche Grundstücke in Lagen, um die andere Eigentümer beneidet würden: gewachsen, zentral, erschlossen.
Der naheliegende Weg wäre der Verkauf, doch er ist selten gewollt. Was einmal veräußert ist, steht der Gemeinde nicht wieder zur Verfügung, und die Verantwortung für den Ort geht mit. Gesucht wird deshalb eine Nutzung, die Erträge bringt, dem diakonischen Auftrag entspricht und die Fläche im Bestand hält.
Sozial gebundener Wohnraum
Belegungsbindungen lassen sich bewusst setzen, etwa für Alleinerziehende oder Menschen in Übergangssituationen. Das macht den Auftrag am Ort sichtbar.
Nutzung des Gemeindehaus-Umfelds
Parkplätze, Rasenflächen und Nebengrundstücke, die nur an wenigen Tagen im Jahr gebraucht werden, tragen ganzjährig Wohnraum.
Generationsübergreifendes Wohnen
Kleinteilige Einheiten für Ältere und Jüngere auf einem Grundstück, mit Gemeinschaftsflächen, die zum Gemeindeleben passen.
Wohnraum für Mitarbeitende & Pflegeberufe
Kirchliche Träger gewinnen Personal dort schwerer, wo bezahlbarer Wohnraum fehlt. Eigene Einheiten sind ein Argument im Bewerbungsgespräch.
Erbbaurecht statt Verkauf
Die Fläche bleibt im Eigentum der Gemeinde, die Häuser gehören den Bewohnenden oder einem Betreiber. Erträge über die gesamte Laufzeit statt eines einmaligen Erlöses.
Tiny Houses sind der optimale Baustein für Erbbaurechtskonstrukte. Dabei lassen sich die nachhaltigen Aspekte bezahlbarer Wohnraum, nachhaltige Baustoffe und gemeinschaftliches Wohnen optimal abbilden.
Was sich auf Ihren Flächen tatsächlich umsetzen lässt
PLANUNG & KLÄRUNG
Die Fragen, die vor der ersten Zeichnung geklärt sein müssen
Was sich auf Ihren Flächen tatsächlich umsetzen lässt
Bedarfs- & Standortanalyse
Wer würde hier wohnen wollen, zu welchem Preis, in welcher Einheitengröße. Ohne belastbare Nachfrage ist jede Ertragsrechnung eine Vermutung.
Baurecht
Innenbereich nach §34 oder Bebauungsplan, Befreiungen, Abstandsflächen, Stellplatznachweis. Dazu die Einordnung der Gebäude selbst: dauerhaft errichtet, mobil oder modular.
Kirchliches Bau-, Stiftungs- & Vermögensrecht
Neben dem staatlichen Baurecht gilt eine zweite Ebene: Genehmigungsvorbehalte der Landeskirche oder Diözese, Vorgaben zur Vermögenserhaltung, Zweckbindungen aus Stiftungen. Diese Ebene entscheidet häufig früher über ein Vorhaben als das Bauamt.
Erbbaurecht, Zweckbindung & Laufzeiten
Erbbauzins, Laufzeit, Heimfall und was am Ende mit den Gebäuden geschieht. Diese Punkte gehören in den Beschluss, nicht in eine spätere Verhandlung.
Kommunalpolitik
Auch ein kirchliches Vorhaben wird nicht nur genehmigt, es muss vor Ort getragen werden. Wer in Rathaus und Gemeinde wann eingebunden wird, beeinflusst den Zeitplan spürbar.
Konzept & Rentabilität
Anordnung, Einheitenzahl, Gemeinschaftsflächen und Erschließung bestimmen den Ertrag direkter als die Höhe des Erbbauzinses.
Einbindung der geeigneten Hersteller
Welcher Anbieter zu Bauweise, Genehmigungsweg und Preisrahmen passt, ist eine eigene Prüfung.
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vilcomo arbeitet deutschlandweit, kennt die Unterschiede zwischen den Landesbauordnungen und ist im BauGB zu Hause. Was auf Ihrer konkreten Fläche gilt, bleibt eine von vilcomo durchgeführte Einzelfallprüfung.
Nicht jede Fläche trägt ein Quartier. Aber fast jede trägt mehr, als ihr aktueller Zuschnitt vermuten lässt.

Konzept
Kirchen
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Wohnen
Güglingen Kirche
Baden-Würrtemberg
24 Einheiten
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2914
m²
Teilumnutzung eines Kirchengrundstücks
